Der Tübinger Professor und Universalgelehrte Wilhelm Schickard erfand im Jahr 1623 die erste urkundlich erwähnte Rechenmaschine. Er beschrieb seine zahnradgetriebene Apparatur erstmals in einem Brief an den Astronomen Johannes Kepler. Die Maschine konnte die vier Grundrechenarten mit bis zu sechsstelligen Zahlen durchführen. Das zentrale Bauteil der Rechenmaschine war ein Addierwerk mit sechs Zahnrädern, über die jeweils die Ziffern von 0 bis 9 eingestellt und zum Addieren im Uhrzeigersinn gedreht werden konnten, zum Subtrahieren gegen den Uhrzeigersinn. Für die Multiplikation integrierte Schickard ein System, das an die Rechenstäbchen des schottischen Gelehrten John Napier erinnert, und kombinierte sie mit den Rädern des Addierwerks, die den Multiplikator definierten. Die Zahlen mussten nur noch eingestellt und die Ergebnisse abgelesen werden – die eigentliche Rechenoperation aber erledigte die Maschine.
Dass die Maschine wenig bekannt ist, liegt daran, dass kein Original-Exemplar mehr vorhanden ist. Schickard baute wohl nur insgesamt zwei seiner Rechenmaschinen; eine für sich, eine für Kepler. Ein Nachbau befindet sich im Hahn-Schickard-Institut für Mikro- und Informationstechnik in Villingen-Schwenningen.
Die Bundesrepublik Deutschland würdigt mit der 20-Euro-Gedenkmünze aus feinem Sterling-Silber (Ag 925) die bahnbrechende Erfindung des Tübinger Gelehrten. In bester Stempelglanz-Qualität zeigt sie ein detailliertes Abbild der Rechenmaschine und ihrer Funktionszusammenhänge. Gestaltet hat sie der Berliner Künstler Florian Huhoff als Plädoyer für die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: „MACHINAM EXTRUXI QUAE DATOS NUMEROS COMPUTET, was so viel bedeutet wie „Ich habe eine Maschine konstruiert, welche gegebene Zahlen verrechnet.“ – Dabei handelt es sich um die verkürzte Version eines Satzes aus einem Brief Schickards an Kepler, in dem Schickard über seine Erfindung berichtet.